| Zu Beginn des 17. Jahrhunderts wird wird ein
Gasthaus ohne Namen genannt. Auf Verordnung des Bezirksamtes Bühl vom 15. Januar 1834
sollen die Wirte von Bühlertal eine Urkunde vorlegen, um die Schildgerechtigkeit ihrer
jeweiligen Gaststätte nachzuweisen, Da dies nicht möglich war und der Rebstock seit
undenklichen Zeiten als Wirtschaft betrieben wurde, hat man die Wirtschaftsberechtigung
mit Datum vom 1.Mai 1834 für den Rebstock anerkannt. In einer Gemeinderechnung von 1727 wurde das Gasthaus "Rebstock" bereits erwähnt.
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