Zu Beginn des 17. Jahrhunderts wird wird ein Gasthaus ohne Namen genannt. Auf Verordnung des Bezirksamtes Bühl vom 15. Januar 1834 sollen die Wirte von Bühlertal eine Urkunde vorlegen, um die Schildgerechtigkeit ihrer jeweiligen Gaststätte nachzuweisen, Da dies nicht möglich war und der Rebstock seit undenklichen Zeiten als Wirtschaft betrieben wurde, hat man die Wirtschaftsberechtigung mit Datum vom 1.Mai 1834 für den Rebstock anerkannt.

In einer Gemeinderechnung von 1727 wurde das Gasthaus "Rebstock" bereits erwähnt.

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